Das Thema „rechtssichere Betriebsvereinbarung“ kennen Sie sicherlich schon aus der einen oder anderen Schulung. Aber wie ist es dann, wenn es zur Umsetzung in der Praxis kommt? Wir begleiten Sie als ihr Sachverständiger bei Betriebsvereinbarungen.

Sehr schnell erkennt man, dass komplexes Wissen und Verständnis der Zusammenhänge gefragt sind, wenn man „mitbestimmen“ und nicht nur „mitunterzeichnen“ möchte. Die Entwürfe, die Sie von ihrem Arbeitgeber vorgelegt bekommen, scheinen von der Geschäftsführung erstellt worden zu sein. In Wirklichkeit haben aber meistens im Hintergrund Verbandsjuristen oder Fachkanzleien längst für Ihren Arbeitgeber gewirkt und dabei Formulierungen gefunden, die nur formal Beteiligungsrechte enthalten. Verhandlungen auf „Augenhöhe“ sehen anders aus.

Der Gesetzgeber hat diesen Zielkonflikt erkannt und Ihnen die Möglichkeit gegeben, in all den Fragen, in denen Sie externe Expertise benötigen, diese auch in Anspruch zu nehmen: Es ist ihr gutes Recht einen (juristischen) Sachverständigen hinzuziehen, § 80 III BetrVG.

Wir helfen Ihnen gerne bei der Ausarbeitung und Verhandlung von komplexen Betriebsvereinbarungen. Als Sachverständiger des Betriebsrates kümmern wir uns von Anfang an um ihre Bedürfnisse und zwar von der Abfassung eines rechtssicheren Betriebsratsbeschlusses bis zur Evaluierung der am Ende ausverhandelten Betriebsvereinbarung.

Sie haben die Erfahrungen gemacht, dass ihr Arbeitgeber Sie schlicht auf den im Hause befindlichen Sachverstand verweist und externe, teure Berater ablehnt? Diese Erfahrung machen Sie nicht alleine. Mancher Arbeitgeber musste schon per Gerichtsentscheid lernen, dass nicht nur er Berater in Anspruch nehmen kann. Die Kosten des Gerichtsverfahrens, dass der Erzwingung der Zustimmung für ihren Berater dient, trägt ebenfalls ihr Arbeitgeber. Das gilt auch für Verfahren, die man führen muss, um zu verhindern, dass Ihr Chef / Ihre Chefin vollendete Tatsachen schafft. In diesen Verfahren trägt ihr Arbeitgeber die Kosten Ihres Anwaltes so wieso. Das gilt sogar für die Fälle, in denen Sie vielleicht ausnahmsweise Mal keinen oder keinen vollen Erfolg haben (§ 40 BetrVG).

Zugegeben: Am Ende einer derartigen Eskalation ist Geduld gefragt. Deutsche Arbeitsgerichte sind superschnell und gut ausgestattet. Trotzdem: Verfahren (ver)brauchen fast immer mehrere Monate. Die Durchsetzung der Ihnen vorenthaltenen Rechte, geht nicht von heute auf morgen. Aber am Ende wird es so sein, wie es sein soll. Sie sind Gestalter der betrieblichen Mitbestimmung, nicht der verlängerte Arm der Geschäftsführung.

Wir wollen, dass Sie ernst genommen werden und die vom Gesetz vorgesehene betriebliche „Partnerschaft auf Augenhöhe“ erreicht wird. Diesem Anspruch fühlen wir uns verpflichtet.

Wir sind Ihr Berater. Fachkundig, versiert und nur für Sie und die von Ihnen vertretene Belegschaft da. Auf uns können Sie zählen.