Es gibt regelmäßig die Situation, dass Arbeitgeber Mitbestimmungsrechte nicht beachten und Maßnahmen ohne die erforderliche Mitwirkung oder Zustimmung des Betriebsrats durchführen. Mit den Mitteln der Betriebsverfassung und entsprechenden arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren können und möchten wir Sie dabei unterstützen, die Mitbestimmungsrechte durchzusetzen und dafür Sorge zu tragen, dass Ihnen als Betriebsrat die erforderliche „Beachtung“ durch den Arbeitgeber entgegengebracht wird. Dies kann beispielsweise durch eine „anwaltliche betriebsverfassungsrechtliche Abmahnung“, erreicht werden, mit welcher der Arbeitgeber aufgefordert wird, sich (zukünftig) betriebsverfassungskonform zu verhalten.

Sollte sich der Arbeitgeber hierauf nicht einlassen, schließt sich ein arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren an. Ziel ist es dann, dem Arbeitgeber vom Arbeitsgericht ein bestimmtes Tun, Dulden oder Unterlassen aufgeben zu lassen, z.B.:

  • moderne und zeitgemäße Ausstattung des Betriebsratsbüros
  • Duldung des Zutritts zum Betrieb für Gewerkschaftsvertreter
  • Unterlassung der Einführung einer elektronischen Zeiterfassung ohne Zustimmung des Betriebsrats

In allen Verfahrenssituationen – sei es außergerichtlich oder gerichtlich – stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.