Nachdem eine Betriebswahl erfolgreich absolviert worden ist, „lauern“ dennoch Gefahren. Betriebsräte sind nicht unantastbar, sondern können durch echte oder fingierte Vorfälle in ernsthafte Schwierigkeiten gebracht werden. Themen aus der Praxis sind beispielsweise:

  • dabei angebliche Unterschlagung von Firmeneigentum
  • vermeintlicher Spesenbetrug
  • Verstöße gegen wichtige Arbeitspflichten
  • pornographische Dateien auf dem Rechner
  • behauptete sexuelle Übergriffe
  • Straftaten gegen die Ehre

Gerne wird auch versucht eine Überlastungssituation herbeizuführen um dann Fehler über Fehler rügen zu können. Ein Patentrezept für solche Machenschaften existiert nicht. Gerade in Fällen, wo der Arbeitgeber einen „Betriebsratskiller“ engagiert, also zumeist ein Anwaltsbüro, welches sich auf die „Kündigung der Unkündbaren“ spezialisiert hat, ist der Rat und die Hilfe eines in diesen Fragen erfahrenen Anwaltes unverzichtbar. Es geht nicht nur darum den Zustimmungsersetzungsprozess zu gewinnen. Häufig muss schon im Vorfeld Aufklärungsarbeit betrieben werden, um eine gegen das betroffene Betriebsratsmitglied zu Stande kommende Stimmenmehrheit im Gremium zu verhindern.

Angriffe auf Betriebsratskollegen und Kolleginnen sind kein Einzelfall. Häufig werden Kampagnen gegen das „Opfer“ initiiert, denen mit wirksamen Maßnahmen begegnet werden muss. Eine genaue Situationsanalyse und eine Strategie gegen solche Machenschaften sind von höchster Dringlichkeit. Den selbsternannten „Betriebsratskillern“ und ihren Auftraggebern muss mit allen zur Verfügung stehenden und legalen Mitteln das Handwerk gelegt werden.

Wir stehen mit Erfahrung, Kompetenz und Engagement gerade auch in diesem Fällen an ihrer Seite.