Streitigkeiten um Gesamt- und Konzernbetriebsräte sind eher selten. Wenn Sie geführt werden müssen, dann mit der nötigen Expertise. Gelingt es den Arbeitnehmervertretern einen übergeordneten Betriebsrat zu errichten oder scheitert man an den Widerständen, die in den allermeisten Fällen von den Arbeitgebern aufgetürmt werden?

Oder andersherum: Kann ich als Betriebsrat verhindern, dass ein arbeitgeberfreundlicher Gesamt- oder Konzernbetriebsrat Regelungen etabliert, die Kompetenzen beschneiden und den von mir betreuten Arbeitnehmern mehr schaden als nutzen?

Auch bei diesen Fragen sind häufig komplexe Fragen zu klären:

  • Was ist eigentlich ein Konzern und welche Unternehmen sind konzernbetriebsratsfähig?
  • Ist der Gesamtbetriebsrat ordentlich errichtet worden oder ist hier vielleicht ein illegaler GBR über Unternehmensgrenzen hinweg etabliert worden?
  • Ist die Gründung eines Konzernbetriebsrates möglich, wenn keine oder nur ein GBR existieren?
  • Was muss eigentlich getan werden, um einen (freiwilligen) Konzernbetriebsrat zu gründen und ist ein Konzern tatsächlich Konzernbetriebsratsfähig?
  • Gibt es einen Konzern im Konzern?
  • Ist es z.B. möglich, dass die Bundesknappschaft Bochum einen Teilkonzernbetriebsrat für ihre Krankenhäuser etabliert?
  • Was ist, wenn Betriebe teilweise dem PersVG und teilweise dem BetrVG unterfallen?
  • Und was ist, wenn ein Konzernbetriebsrat wirksam errichtet worden ist? Kann dieser in einer immer komplexeren Welt die brennenden Probleme in den Konzerntöchtern wirklich arbeitstechnisch bewältigen nur, weil vielleicht einige Regelungen Konzernweit gelten sollen?

Und wenn ein Konzernbetriebsrat dies für sich bejaht: Wie können sich eigentlich die Gesamtbetriebsräte und die Betriebsräte dagegen wehren, dass sie die Kontrolle über wichtige betriebliche Fragen verlieren, etwa Fragen des Arbeitnehmerdatenschutzes oder der betrieblichen Compliance-Kontrolle?

Wir haben nicht auf alle Fragen eine stets passende Antwort, aber sehr viel Expertise. Den drohenden Verlust von Mitbestimmungsrechten durch betriebliche Organisation konnten wir in einigen Fällen wirksam verhindern, auch in dem angesprochenen Fall der Bundesknappschaft.

Kurz gesagt: Wir sind ihr kompetenter und erfahrener Begleiter in allen Fragen zum Thema Konzern- und/oder Gesamtbetriebsrat.