Warum gerade wir? Weil wir es können! Seit Jahren sind wir als engagierte Rechtsvertreter von Betriebsräten, Gesamtbetriebs- und Konzernbetriebsräten mit den zahlreichen Facetten des kollektiven Arbeitsrechts befasst. Von A wie „Abmahnung des Arbeitgebers“ bis Z wie Abwehr der „Zerschlagung von Betriebsratsgremien“ haben wir schon ziemlich alles bearbeitet, was in der betrieblichen Praxis ansteht.

Als Sachverständiger haben wir zahlreiche Betriebsänderungen in den verschiedensten Branchen begleitet und Betriebsvereinbarungen in vielfältigster Ausgestaltung verhandelt und – ggfs. auch per Einigungsstelle – durchgesetzt. Zu unseren Mandanten zählen, neben einer großen deutschen Gewerkschaft, die Konzernbetriebsräte von europaweit tätigen Konzernen genauso wie kleine Betriebsräte von mittelständischen und kleinen Unternehmen.

Bei uns ist Ihr Auftrag keine Routineangelegenheit, in der eine Hand das Mandant annimmt, eine andere die Anträge formuliert und die dritte den Termin vor Gericht wahrnimmt. Wir leben von Empfehlungen und die nächste Empfehlung, die wir anstreben, ist Ihre!

Wir stehen in allen Fragestellungen möglichst schnell und unkompliziert zur Verfügung. Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf.