Wir wissen …

… dass Betriebsräte nach dem Willen des Gesetzgebers weder über Vermögen, noch über Bargeld, noch über Bankguthaben verfügen. Unsere Erstberatungen für Betriebsräte sind deshalb selbstverständlich kostenlos.

Wir prüfen …

…gern für Sie, ob in Ihrem konkreten Fall eine Kostenübernahme durch den Arbeitgeber in Betracht kommt, ob ein Beratungsanspruch besteht (z.B. § 80 Abs. 3 oder § 111 BetrVG) oder ob Sie ein Recht auf gerichtliche Vertretung haben (§ 40 Abs. 1 BetrVG). Um die nötige Korrespondenz mit Ihrem Arbeitgeber kümmern wir uns selbstverständlich auch.

Sie wissen noch nicht …

…ob wir Ihr zukünftiger Partner sind? Sie möchten vielleicht zunächst noch prüfen, wer Ihr Vertrauen verdient? Gerne stellen wir uns jedem „Beauty-Contest“ und informieren Sie über unsere Leistungen und Referenzen. Alle Gespräche und Anfragen erfolgen auch in diesem Zusammenhang seriös, streng vertraulich und für Sie kostenlos.

Fragen ?

Wir stehen in allen Fragestellungen möglichst schnell und unkompliziert zur Verfügung. Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf.